Aufzugsnotruf – erfüllen Sie die BetrSichV?

Der Stichtag für die Zweiwege-Notrufkommunikation in Aufzügen rückt näher:

Gemäß der novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen alle „überwachungsbedürftigen (Aufzugs-) Anlagen“ bis zum 31.12.2020 in der Lage sein, unmittelbar eine Sprechverbindung mit einer dauerhaft besetzten Notrufzentrale aufzubauen und Notrufe zu dokumentieren. Mit unserer Aufzugnotruflösung erfüllen Sie die neuen Anforderungen der BetrSichV sowie die Norm EN-81.

 

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NGRS, Normen & Verordnungen…

…im technischen Umfeld von Schule

Die Schul-Notruf-Sprechanlage von Scanvest ist in erster Linie als NGRS (Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem) nach der Norm DIN VDE V 0827 konzipiert. Auch zahlreiche andere Gewerke innerhalb eines Bildungs-Campus sind normativen Bestimmungen und Verordnungen unterworfen und können mit Hilfe der Zentrale unserer Schul-Notruf-Sprechanlage normgerecht geplant und umgesetzt werden.

Beim Aufzugsnotruf drängt die Zeit – hier müssen die Anforderungen der novellierten BetrSichV bis zum 31.12.2020 umgesetzt sein.

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