Aufzugsnotruf – erfüllen Sie die BetrSichV?

Der Stichtag für die Zweiwege-Notrufkommunikation in Aufzügen rückt näher:

Gemäß der novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen alle „überwachungsbedürftigen (Aufzugs-) Anlagen“ bis zum 31.12.2020 in der Lage sein, unmittelbar eine Sprechverbindung mit einer dauerhaft besetzten Notrufzentrale aufzubauen und Notrufe zu dokumentieren. Mit unserer Aufzugnotruflösung erfüllen Sie die neuen Anforderungen der BetrSichV sowie die Norm EN-81.

 

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