Inklusion

Inklusion fordert auch auf technischer Ebene Anpassungen

Mitlernen, mitlachen, mitmachen – egal ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht. Darum geht es beim Begriff Inklusion. 

Mittlerweile gehört Inklusion auch in Schulen zum Alltag. Das bedarf einiger Anpassungen, sowohl in pädagogischer und organisatorischer als auch in baulich-/technischer Hinsicht.

Barrierefreiheit ist damit eine der Schwerpunktaufgaben, die Schulträger im Rahmen des Inklusionsauftrags bei Neu- und Umbauten Ihrer Schulgebäude angehen müssen. Wir bieten Ihnen im Bereich Aufzugnotruf und Behinderten-WC-Ruf technische Optionen für eine barreierefreie Schule.

Aufzugsnotruf und barrierefreier WC-Ruf

Aufzüge und barrierefreie WCs sind integrativer Teil einer barrierefreien Schule. Hier ist es besonders wichtig, dass Nutzer im Notfall Hilfe rufen können. Zudem müssen sich Hilferufende und Schule absolut darauf verlassen können, dass Notrufe ankommen und unmittelbar beantwortet werden.

Ob barrierefreier WC-Ruf oder Aufzugsnotruf – über den zentralen Kommunikationsserver unserer Schul-Notruf-Sprechanlage lassen sich beide technischen Lösungen problemlos integrieren. Dabei können sowohl bestehende Systeme weitergenutzt als auch neue Systeme aufgesetzt werden. Scanvest verfügt über die passenden Endgeräte für beide Anwendungen und ist in der Lage, Ihnen verschiedenen Varianten anzubieten. So erhalten Sie die für Ihre Anforderungen und Ihre Räumlichkeiten passende Lösung. 

Hearing Loops zur Unterstützung hörgeschädigter Schüler

Auch die Integration von Hearing-Loops zur Unterstützung hörgeschädigter Personen lässt sich mit unserer Technik umsetzen.

Hearing-Loops wandeln Tonsignale in analoge elektrische Ströme und senden diese über eine Induktionsschleife als elektromagnetisches Wechselfeld aus. Damit machen es diese „induktiven Höranlagen“ möglich, dass Hörgeschädigte Audiosignale wie z.B. Sprachansagen über ihre Hörgeräte störungsarm empfangen können.

Zwei-Sinne-Prinzip

Auch das ZweiSinnePrinzip ist ein wichtiger Grundsatz, der bei der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen berrücksichtigt werden sollte. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden.

Daher sind viele unserer Sprechstellen neben dem „Hören“-Prinzip auch mit Rufanzeigesymbolen und -farben ausgestattet. So können unsere Systeme sowohl von seh- als auch von hörgeschädigten Schülern problemlos genutzt werden.

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