Notrufkommunikation im Aufzug…

…bis Ende 2020 müssen Bestandsanlagen ertüchtigt sein!

„Aufzugbetreiber müssen bis zum Jahresende sicherstellen, dass jeder Notruf aus der Kabine unmittelbar über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem beantwortet wird. Recherchen von TÜV Süd zeigen, dass derzeit etwa 30% aller Anlagen in Deutschland diese Anforderung noch nicht erfüllen.“ – so führt ‚Der Facility Manager‘ in seiner Mai-Ausgabe in einen Artikel zur Sicherheit von Aufzügen ein.

Wie sind Aufzüge in Ihrer Liegenschaft oder in denen Ihrer Kunden aufgestellt?

Sofern in der Übergangszeit seit 2015 noch nicht geschehen, müssen Bestandsanlagen bis Ende 2020 so nachgerüstet werden, dass ein Notruf aus dem Aufzug jederzeit unmittelbar beantwortet werden kann.

Scanvest bietet verschiedene Lösungen, diese Anforderungen zu erfüllen – egal ob Notrufe vor Ort z.B. am Empfang oder zentral in einer Leitstelle beantwortet werden sollen.

Wenn Sie nähere Informationen benötigen, welche Aufzugsanlagen genau betroffen sind und welche Anforderungen die Betriebssicherheitsverordnung stellt, können Sie hier auf der Seite des TÜV-Süd nachlesen.

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